Wartungskosten für die Heizanlage: prüfen & senken

Damit eine Heizungsanlage funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Die Kosten für die Wartung werden den Mietparteien in der Heizkostenabrechnung in Rechnung gestellt. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Kosten für die Heizungswartung angemessen sind, warum es häufig zu erhöhten Kosten kommt und was Sie als Mieter*in gegen zu hohe Kosten tun können.

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Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Wartungskosten der Heizanlage werden als Heiznebenkosten von den Mieter*innen bezahlt
  • Reparaturkosten sind keine Wartungskosten, dürfen also nicht auf Mietparteien umgelegt werden
  • bei zu hohen Wartungskosten greift möglicherweise das Wirtschaftlichkeitsgebot des Bürgerlichen Gesetzbuchs
  • Mieter*innen dürfen Rechnungen zur Heizungswartung bei Hausverwaltung einsehen

Was sind Wartungskosten der Heizung und wer zahlt?

Wie der Name schon sagt: Wartungskosten sind Kosten, die für die Wartung der Heizung anfallen. Sie gehören zu den Heiznebenkosten. Im Mehrfamilienhaus werden die Wartungskosten auf alle Mietparteien umgelegt. Sie sind auf der Heizkostenabrechnung ausgewiesen.

Die Wartungskosten der Heizanlage werden allen Mieter*innen als Teil der Heiznebenkosten in Rechnung gestellt. Abgerechnet werden dürfen lediglich die Wartungskosten für die Heizanlage – anfallende Reparaturen muss der/die Hauseigentümer*in selbst tragen.

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Wo finde ich die Wartungskosten und wie hoch sind sie im Schnitt?

Die Kosten für die Wartung der Heizanlage werden namentlich unter „weitere Kosten“ in der Heizkostenabrechnung aufgeführt. In unserer Beispiel-Heizkostenabrechnung finden Sie diese Kosten gekennzeichnet mit der Ziffer 2.

In einem Mehrfamilienhaus liegen die jährlichen Kosten für die Heizungswartung in der Regel bei insgesamt 150 bis 200 Euro. Die Wartungskosten müssten jedes Jahr etwa gleich hoch sein – wenn nicht, sollten Sie prüfen, ob (fälschlicherweise) andere Kosten mit in die Abrechnung eingeflossen sind.

Was sind Gründe für zu hohe Wartungskosten?

Zu hohe Wartungskosten fallen meist dann an, wenn Kosten für Reparaturen oder die Instandhaltung der Heizung mit abgerechnet werden. Das ist jedoch nicht erlaubt: Werden bei der Wartung Mängel festgestellt und es fallen Reparaturkosten an, müssen diese von dem/der Vermieter*in getragen werden.

Die Reparatur der Heizanlage darf nicht auf die Mietparteien umgelegt werden. Das gleiche gilt übrigens für Vollwartungsverträge: In diesen Verträgen sind oft kleinere Reparaturen schon enthalten. Auch die Kosten dafür müssen getrennt und herausgerechnet werden.

Ein weiterer Grund für zu hohe Wartungskosten ist, dass häufig einfach die Firma mit der Wartung der Heizanlage beauftragt wird, die die Heizung eingebaut hat – das muss allerdings nicht unbedingt der günstigste Handwerksbetrieb sein. Oft könnten durch einen Wechsel zu einem anderen Betrieb Wartungskosten gespart werden.

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Woran erkenne ich zu hohe Wartungskosten und was kann ich tun?

Die Kosten für die Wartung der Heizanlage sollten in jedem Jahr etwa gleich hoch sein. Wenn sich in Ihren Heizkostenabrechnungen die Wartungskosten über die Jahre stark verändert haben, deutet das darauf hin, dass Reparaturkosten mit abgerechnet wurden.

Fall 1: Reparaturkosten wurden mit Wartungskosten abgerechnet

Dietmar Wall vom Deutschen Mieterbund

„Werden Reparaturkosten mit abgerechnet, ist das meist keine böse Absicht, sondern Unwissenheit über die Rechtslage. Bei schwankenden Kosten ist der richtige Weg, die Vermieterin oder den Vermieter zu fragen, woher denn die Veränderung kommt. Man kann auch einen Termin vereinbaren, um im Büro der Hausverwaltung Einsicht in die Rechnungen zu nehmen. Dieses Recht haben alle Mieterinnen und Mieter.”

Dietmar Wall, Rechtsexperte beim Deutschen Mieterbund

Fall 2: Für die Wartung wurde mehr berechnet als bei anderen Handwerksbetrieben

Unterschiedliche Firmen verlangen unterschiedlich viel Geld für die Wartung der Heizanlage. Vermieter*innen sind nicht in der Pflicht, das günstigste Angebot zu wählen. Nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches dürfen sie jedoch auch keine unnötig hohen Kosten an ihre Mieter*innen weitergeben.

Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Fall besonders viel für die Wartung der Heizanlage abgerechnet wird, sollten Sie bei Ihrem/Ihrer Vermieter*in Einsicht in die Rechnungen erbitten. Vergleichen Sie das Angebot des derzeitigen Handwerksbetriebs mit anderen und machen Sie gegebenenfalls einen Gegenvorschlag für einen kostengünstigeren Betrieb.

Lassen Sie sich dazu auch persönlich vom Deutschen Mieterbund beraten oder suchen Sie einen Mieterverein in Ihrer Nähe.

„Der Aufwand, die Hausverwaltung von einem neuen Wartungsbetrieb zu überzeugen, lohnt sich meist nur bei besonders überteuerten Anbietern. Denn auch, wenn es günstigere Anbieter gibt: Ein Vermieter kann – natürlich nur bis zu einer gewissen Preisspanne – argumentieren, dass der Dienstleister besonders zuverlässig ist. Als Mieter müssten Sie dann darlegen, dass die Wahl des Anbieters dem Wirtschaftlichkeitsgebot des Bürgerlichen Gesetzbuches widerspricht.“

Dietmar Wall, Rechtsexperte beim Deutschen Mieterbund

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