Heizkostenabrechnung selbst prüfen – Tipps für Mieter*innen
Vier von fünf Heizkostenabrechnungen sind fehlerhaft. Das zeigte eine Stichprobe von Finanztip und co2online. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf Sie achten müssen und welche Möglichkeiten Sie bei mangelhaften Abrechnungen haben.
Heizkostenabrechnung zu hoch? Jetzt prüfen und reagieren!
Prüfen Sie Ihren Heizverbrauch und vergleichen Sie ihn mit dem ähnlicher Haushalte. Nötig ist dazu Ihre Heizkostenabrechnung:
Sie müssen keine personenbezogenen Daten angeben, wenn Sie unseren Ratgeber nutzen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
- Fehler oder Mängel in 4 von 5 Heizkostenabrechnungen
- Heizkostenpauschalen unzulässig
- Mieter*innen können Rechnungen und Unterlagen als Berechnungsgrundlagen einsehen
- Widerspruch gegen Heizkostenabrechnung innerhalb eines Jahres möglich
Wie kann ich meine Heizkostenabrechnung selbst prüfen?
Die Heizkostenabrechnung selbst zu prüfen, ist gar nicht so schwer, wenn Sie wissen, worauf Sie achten müssen. Im Folgenden haben wir für Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen zu diesem Thema aufgeschrieben. Außerdem erfahren Sie in diesem Artikel, was Sie im Falle einer fehlerhaften Heizkostenabrechnung machen können. Dabei helfen Ihnen auch die interaktive Muster-Heizkostenabrechnung sowie die Liste der häufigsten Fehler in Heizkostenabrechnungen.
1. Vergleichen Sie Ihre Heizkostenabrechnung mit Abrechnungen aus den Vorjahren
Gibt es bei den Kosten für Heizung oder Warmwasser sehr große Abweichungen? Falls sich solche Abweichungen nicht durch andere Lebensumstände wie Familiennachwuchs oder eine Modernisierung erklären lassen, könnte ein Fehler vorliegen.
2. Ist Ihr Anteil am Heizenergieverbrauch und an der Gebäudefläche verhältnismäßig?
Ihr Anteil am Heizenergieverbrauch sollte in etwa dem Anteil Ihrer Wohnung an der gesamten Gebäudefläche entsprechen. Wenn Sie sehr viel mehr Energie verbraucht haben, als nach der Fläche zu erwarten wäre, waren Sie vielleicht nicht besonders sparsam. Es ist aber auch möglich, dass Ihre Messgeräte nicht richtig zählen. Ihren Anteil am Verbrauch können Sie auch mit dem interaktiven Heizkostenrechner prüfen.
3. Ist der Abrechnungszeitraum korrekt?
Der Abrechnungszeitraum muss ein Jahr betragen und direkt an die vorherige Abrechnung anschließen. Sind Sie umgezogen, beginnt der Abrechnungszeitraum am Tag des Einzugs. In der alten Wohnung endet er am Tag des Auszugs.
4. Ist die Abrechnungsfrist eingehalten?
Der Vermieter muss Ihnen Ihre Heizkostenabrechnung spätestens ein Jahr nach Ende der Abrechnungsperiode zustellen.
5. Wurden Ihre monatlichen Vorauszahlungen korrekt berücksichtigt?
In der Heizkostenabrechnung sind in der Regel die Summe der monatlichen Vorauszahlungen für die Heizung und die Nebenkosten enthalten. Im Mietvertrag ist die Höhe des monatlichen Abschlags festgelegt.
6. Sind die Energiebezugskosten plausibel?
Um die Energiebezugskosten zu prüfen, teilen Sie die Energiekosten durch die gelieferte Energiemenge. Im Jahr 2023 lagen die durchschnittlichen Energiekosten in Deutschland bei:
- Erdgas: 12,9 Cent pro kWh
- Heizöl: 10,2 Cent pro kWh
- Fernwärme: 12,0 Cent pro kWh
- Wärmepumpen-Strom: 31,6 Cent pro kWh
- Holzpellets: 7,8 Cent pro kWh
- Holzhackschnitzel: 3,8 Cent pro kWh
- Normal-Strom 43,4 Cent pro kWh
Natürlich können sich die Preise regional unterscheiden. Sollte Ihr berechneter Wert jedoch deutlich über den durchschnittlichen Kosten liegen, fordern Sie Ihre/n Vermieter*in auf, die Energie günstiger einzukaufen. Dazu ist er/sie nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot im Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet.
Eine Stichprobe von co2online und dem Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigte Anfang 2019, dass die Energiepreise bei fast jeder zweiten Abrechnung um mehr als 10 Prozent über dem Durchschnitt lagen. In Häusern, die mit Fernwärme beheizt werden, waren sogar nur ein Drittel der Preise angemessen. Dies liegt häufig an einer zu großen Fernwärmeanschlussleistung und damit zu hohen Grundkosten.
7. Sind die Kosten für den Betriebsstrom der Heizung angemessen?
Der Kostenanteil für den Betriebsstrom sollte maximal 5 Prozent der Brennstoffkosten betragen. Liegen die Kosten darüber, fragen Sie Ihre/n Vermieter*in nach der Stromrechnung. Wird der Strom zu einem eher teuren Tarif bezogen, können Sie den Abschluss eines günstigeren Vertrags einfordern. Der durchschnittliche Strompreis lag 2023 bei 43,4 Cent pro kWh.
8. Stimmen die angegebenen Verbrauchswerte?
Das können Sie prüfen, indem Sie bereits zum Ende des entsprechenden Abrechnungszeitraums die Werte an den Erfassungsgeräten Ihrer Wohnung ablesen. Entweder:
- an der Heizkostenverteiler an Ihren Heizkörpern
- oder am Wärmemengenzähler für Ihre Wohnung
Auch die Warmwasserzähler sollten Sie regelmäßig ablesen und die Werte notieren, damit Sie diese in Ihrer Heizkostenabrechnung prüfen können. Dafür können Sie auch das kostenlose Energiesparkonto nutzen. Beachten Sie dabei, dass sich die Werte der Heizkostenabrechnung auf den vergangenen Abrechnungszeitraum beziehen und Sie diese also im Voraus ablesen müssen.
9. Ist der Restbestand bei Heizöl und Flüssiggas richtig angegeben?
Bei Heizöl oder Flüssiggas gibt es nach Ende einer Heizsaison in der Regel einen Restbestand im Tank. Prüfen Sie, ob dieser Bestand korrekt angegeben ist. Eine Bestandsangabe von 0 Litern ist sehr unwahrscheinlich.
10. Wurde der Verteilerschlüssel korrekt eingehalten?
Zwischen 50 und 70 Prozent der Heizkosten werden nach Verbrauch abgerechnet, der Rest nach Quadratmetern. Dieser Verteilerschlüssel ist im Mietvertrag festgehalten.
11. Ist die richtige Gesamtfläche des Gebäudes angegeben?
Die Hausverwaltung darf anteilige Kosten für leer stehende Wohnungen nicht auf die Mietparteien umlegen. Prüfen Sie deshalb die Wohnfläche des Hauses. Die Quadratmeter-Angaben dürfen sich im Vergleich zum Vorjahr nicht ändern, sofern kein neuer Wohnraum zum Beispiel durch Dachausbau geschaffen wurde.
Mieter*innen gegenüber Vermieter*in: Welche Rechte haben sie?
Mieter*innen haben ein Anrecht auf eine formal und inhaltlich korrekte Heizkostenabrechnung gemäß der Heizkostenverordnung. Heizkostenpauschalen sind grundsätzlich unzulässig. Insbesondere bei hohen Nachzahlungen durch die Mietparteien kommt es rund um die Heizkostenabrechnung häufiger zu Konflikten zwischen Mieter*innen und Vermieter*innen.
Mieter*innen können bei ihrem/ihrer Vermieter*in oder der Hausverwaltung die Rechnungen und Unterlagen einsehen, auf denen die Heizkostenabrechnung basiert. Dazu müssen sie sich innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der Heizkostenabrechnung bei ihrem/ihrer Vermieter*in melden. Diese/r muss erlauben, dass Mieter*innen sich bei der Einsichtnahme Notizen machen oder die Unterlagen fotografieren. Die Belege können auch als Fotokopien versendet werden.
Entdecken Mieter*innen einen Abrechnungsfehler, können sie innerhalb eines Jahres Widerspruch gegen die Abrechnung einlegen.
Zu den Pflichten von Mieter*innen gehört andersherum, die Montage von Verbrauchszählern in ihren Wohnräumen zu akzeptieren.
Wo kann ich meine Heizkostenabrechnung prüfen lassen?
Sollten Sie bei einem oder mehreren Punkten Ihrer Heizkostenabrechnung Unstimmigkeiten feststellen, lassen Sie sich von einem Profi beraten – zum Beispiel beim Deutschen Mieterbund. Für Mitglieder ist das Prüfen der Heizkostenabrechnung in der Regel kostenlos. Die Kontaktdaten des Mietervereins in Ihrer Nähe finden Sie über unsere Suche.
Auch die Verbraucherzentrale hilft dabei, den eigenen Energieverbrauch zu verstehen. Bei der sehr kostengünstigen bis kostenfreien Energieberatung der Verbraucherzentrale kommt ein/e Energieberater*in zu Ihnen nach Hause, bewertet Ihren Verbrauch und prüft auf Wunsch auch Ihre Heizkostenabrechnung.
Natürlich können Sie sich gegen eine entsprechende Gebühr auch Rechtsbeistand bei einem Anwalt/einer Anwältin für Mietrecht holen.